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I`tikaf-innere Zurückgezogenheit in der Moschee

11.02.2019 - 8:00 - 17:00

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

Das Islamische Zentrum Hamburg freut sich sehr, zum fünfzehnten Mal in Folge auch in diesem Jahr, alle interessierten Glaubensgeschwister zur spirituellen Zurückgezogenheit (I‘tikaf) einzuladen. I‘tikaf dient der zeitlich begrenzten Entfernung aus dem Alltagsleben und  der verstärkten Besinnung auf Gott. Die dreitägige Veranstaltung beginnt in diesem Jahr am Mittwoch (20. März 2019) und endet am Freitag (22. März 2019).

I´tikaf-Tage sind:

Mittwoch der 20. März, Donnerstag der 21. März und Freitag der 22. März

  1. bis 15. Radschab 1440

Wichtig: Die Anmeldefrist gilt nur bis zum 05. März 2019

Alle Glaubensgeschwister, die an dieser besonderen spirituellen Tradition des Gottesdienstes teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen und werden gebeten, dass unter diesem Link:

http://izhamburg.de/index.aspx?pid=99&articleid=197389

die beigefügte Formular bis spätestens Dienstag, den 05. März 2019 auszufüllen.

I`tikaf-innere Zurückgezogenheit in der Moschee

„Und als Wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen machten sowie zu einer Sicherheit (sprachen Wir): ‚Nehmt euch die Stätte Abrahams zum Gebetsort.’ Und wir haben Abraham und Ismael auferlegt: ‚Reinigt Mein Haus für die es Umkreisenden und (sich dorthin) Zurückziehenden, die Sich-Verneigenden und Sich Niederwerfenden.“(Sure al-Baqara, Vers 125)

Einige wesentliche Aspekte von I’tikaf

  • Die beste Zeit zum Praktizieren der inneren Zurückgezogenheit sind der 13., 14. Und 15. Radschab, die als Tage der Helligkeit und des Lichtes bezeichnet werden.
  • Die Monate Radschab, Schaban und Ramadan sind die besten Monate des Jahres, und der Ramadan ist der wertvollste von ihnen.
  • I’tikaf gibt dem Menschen die Möglichkeit, sich zu besinnen.
  • I’tikaf verstärkt die Verbindung des Menschen zu Gott, und mit der Hinwendung zur spirituellen Welt gelangt der Mensch zu neuen Er

Wie wird I’tikaf praktiziert?

1. Zu den wichtigsten Bedingungen des I’tikaf gehört das Fasten. Ohne Fasten ist das Praktizieren von I’tikaf nicht möglich. Derjenige, der I’tikaf im Ramadan praktiziert, kann pflichtgemäß fasten. Wenn I’tikaf nicht im Ramadan praktiziert wird, kann man mit der Absicht, Fasten nachzuholen, fasten.

2. Nach Ablauf von zwei Tagen ist der Mutakaf (d. h. derjenige, derI’tikaf praktiziert) verpflichtet, auch am dritten Tag zu fasten.

3. Wenn jemand ein Gelübde abgelegt hat, ist er verpflichtet, sich daran zu halten, es sei denn, er hat in seinem Gelübde vorgesehen, früher damit aufzuhören. In diesem Fall kann I’tikaf vorzeitig beendet werden.

4. Eine der Bedingungen von I’tikaf ist, dass man die Moschee nicht verlässt, es sei denn für eine Notwendigkeit, die erfüllt werden muss.

 

Details

Datum:
11.02.2019
Zeit:
8:00 - 17:00
Veranstaltungskategorien:
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